Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt einen deutschen Einvernehmensanwalt benötigen, stehen meist zwei Fragen im Vordergrund: Wie geht das konkret – und was kostet es? Diese Seite beantwortet beide Fragen.
Der Ablauf im Überblick
Die Beauftragung ist unkompliziert und lässt sich in der Regel auch kurzfristig realisieren.
Schritt 1 – Kontaktaufnahme
Schritt 2 – Übermittlung der Unterlagen
Schritt 3 – Auftragsbestätigung
Nach Prüfung der Unterlagen bestätige ich die Mandatsübernahme schriftlich. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich zwischen Ihrer Kanzlei und mir – kein direktes Mandatsverhältnis mit Ihrem Mandanten entsteht.
Schritt 4 – Meldung beim Gericht
Ich zeige das Einvernehmen gegenüber dem zuständigen Gericht an. Ohne diese Meldung wären Ihre Prozesshandlungen nicht als wirksam anerkannt. Die Meldung erfolgt schriftlich und wird in den Akten vermerkt.
Schritt 5 – Laufende Zusammenarbeit
Während des Verfahrens stehe ich Ihnen für Fragen zum deutschen Prozessrecht zur Verfügung. Bei Bedarf übernehme ich auch die Funktion des Zustellungsbevollmächtigten.
Kosten und Abrechnung
Die Vergütung des Einvernehmensanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gilt folgender Grundsatz: Der Einvernehmensanwalt erhält eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr des jeweiligen Verfahrens, berechnet nach dem Streitwert.
Beispiel: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt die Verfahrensgebühr nach RVG 1,3 Gebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro – das entspricht derzeit 729,40 Euro netto.
Zur Umsatzsteuer: Da die Beauftragung durch eine ausländische Kanzlei erfolgt, fällt in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Zur Dokumentation bitte ich um Mitteilung der Umsatzsteuer-ID Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen zur Beauftragung
Wie kurzfristig kann ich beauftragen?
In vielen Fällen ist eine Beauftragung noch am selben Tag möglich. Rufen Sie mich an – ich prüfe das umgehend.
Welche Unterlagen benötige ich mindestens?
Die Klageschrift oder der erste bestimmende Schriftsatz sowie das Gericht und das Aktenzeichen. Alles weitere klären wir im Gespräch.
Kann ich auch für mehrere Verfahren gleichzeitig beauftragen?
Ja. Jedes Verfahren wird einzeln abgerechnet.
In welchen Sprachen läuft die Kommunikation?
Deutsch und Englisch.
→ Alle weiteren Informationen zum Thema sowie die Kontaktdaten finden Sie auf der Hauptseite Einvernehmensanwalt.