Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Geschädigte die Frage, wer die Kosten für einen Sachverständigen übernimmt. Ein Gutachter ist häufig notwendig, um den Schaden am Fahrzeug fachgerecht zu dokumentieren und die Höhe der Reparaturkosten festzustellen.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall darf der Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen.

Ein Gutachten ist besonders wichtig, weil darin unter anderem folgende Punkte festgestellt werden:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert des Fahrzeugs
  • Wertminderung
  • Reparaturdauer

Auf Grundlage des Gutachtens können anschließend weitere Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten geltend gemacht werden.

Nur bei sehr geringfügigen Schäden kann die Versicherung verlangen, dass zunächst ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt eingeholt wird. Bei allen anderen Schäden haben Geschädigte regelmäßig das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.

Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Schadenregulierung gegenüber der Versicherung korrekt abzuwickeln.

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Verkehrsunfall-Anwalt Berlin