Aktuelles
Daniel Sebastian: Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH
Hier erscheinen aktuell einige Mandanten, die vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian Mahnbescheide erhalten, die dieser im Namen der DigiRights Administration GmbH, Weinbergstrasse 59, 64285 Darmstadt, noch vor dem Jahreswechsel eingereicht hat.
Zugrunde liegen Abmahnungen aus dem Jahr 2018, allerdings hat die Zeit wohl nicht mehr ausgereicht, den betreffenden Titel aufzunehmen, wegen dem nun abgemahnt worden sein soll.
Es werden 1.000 € Hauptforderung sowie die Verfahrenskosten und Zinsen geltend gemacht.
Wenn Sie also auch einen Mahnbescheid vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH erhalten haben, beachten Sie bitte die Frist für die Einlegung des Widerspruchs von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheides. Das dem Gericht bekannte Datum ergibt sich aus dem Datum auf dem gelbem Umschlag, in dem der Mahnbescheid bei Ihnen eintraf.
Danach kann man war noch weiterhin Einspruch einlegen, es kann aber sein, daß Kosten bei Ihnen entstehen, obwohl sie in der Sache selbst gewinnen.
Tun sie nichts, beantragt Rechtsanwalt Daniel Sebstian einen Vollstreckungsbescheid, der dann gegen Sie als gerichtlicher Titel zwangsvollstreckt werden kann. Es entsteht hier nämlich einfach ein Titel, dessen Inhalt nicht vom Gericht geprüft wird, sondern dessen Inhalt nur von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH behauptet wird.
Gerne kann ich Ihnen bei einer Gegenwehr behilflich sein, nehmen Sie dazu bitte unverbindlich mit mir Kontakt auf!
Aktuell gibt es mal wieder eine Fax-Offerte für einen eher nutzlosen Branchenbucheintrag der Digi Medien GmbH, 2701 Centerville Rd. New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware.
Offeriert wird ein Zwei-Jahres-Vertrag mit jährlichen Kosten in Höhe von 899 € netto. Eingeräumt wird das Recht, den Vertrag nach 14 Tagen nach Rücksendung schriftlich zu widerrufen.
Das sollte allerdings nur im Notfall gemacht werden, sinnvoll ist es, diese Offerte erst gar nicht anzunehmen.
Die Rechtsanwaltskammer Köln warnt aktuell vor Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog und Partner, die einen gerichtlichen Vorpfändungsbeschluß androht. Dieser soll nur bei Zahlung eines dreistelligen Betrages auf eine ausländische Zahlungsverbindung abgewendet werden können.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, diesem Begehren nachzukommen und Geld zu überweisen.
Nach Auskunft der Rechtsanwaltskamer Köln gibt es weder diese Kanzlei noch die dort genannten Anwälte Dr. Klaus Herzog, Christiane Schilling oder Benedikt Ock.
Information: Rechtsanwaltskammer Köln
Dort ist auch ein Beispiel des Aufforderungsschreiben hinterlegt worden.