Die Rechtsanwaltskammer Köln warnt aktuell vor Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog und Partner, die einen gerichtlichen Vorpfändungsbeschluß androht. Dieser soll nur bei Zahlung eines dreistelligen Betrages auf eine ausländische Zahlungsverbindung abgewendet werden können.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, diesem Begehren nachzukommen und Geld zu überweisen.
Nach Auskunft der Rechtsanwaltskamer Köln gibt es weder diese Kanzlei noch die dort genannten Anwälte Dr. Klaus Herzog, Christiane Schilling oder Benedikt Ock.
Information: Rechtsanwaltskammer Köln
Dort ist auch ein Beispiel des Aufforderungsschreiben hinterlegt worden.