Ihr Rechtsanwalt in Berlin – Mit Erfahrung in der Wirtschaft
Rechtliche Beratung ist mehr als nur Paragraphen und Gesetze – sie muss in den betrieblichen Alltag integriert werden. Als erfahrener Rechtsanwalt in Berlin verstehe ich nicht nur die juristischen Herausforderungen Ihres Unternehmens, sondern auch die internen Abläufe und wirtschaftlichen Anforderungen.
Mein Vorteil: Praxisnahe Beratung durch eigene Konzernerfahrung
Bevor ich meine Kanzlei gründete, war ich in der Rechtsabteilung eines großen Mineralölkonzerns, der jetzigen TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH, tätig. Diese Erfahrung ermöglicht es mir, mich nahtlos in betriebliche Strukturen einzufügen, juristische Prozesse effizient zu gestalten und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Warum ist das für Ihr Unternehmen wichtig?
- Verständnis für interne Prozesse: Ich kenne die Herausforderungen, mit denen Unternehmen täglich konfrontiert sind.
- Effiziente Zusammenarbeit: Ich arbeite nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern mit Ihrem Unternehmen – als Teil Ihres Teams.
- Pragmatische Lösungen: Statt theoretischer Gutachten biete ich praxisnahe und umsetzbare Handlungsempfehlungen.
- Schnelle Einarbeitung: Dank meiner Erfahrung verstehe ich betriebliche Strukturen sofort und kann schnell produktiv werden.
Ob Vertrags- und Zivilrecht, Inkasso oder wirtschaftsrechtliche Beratung – ich unterstütze Ihr Unternehmen mit einer rechtssicheren, wirtschaftlich sinnvollen und praxisnahen Lösung.
Sie suchen einen Anwalt, der Ihr Unternehmen wirklich versteht?
Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Rogge in Berlin, für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihr Unternehmen.
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Unwirksame Klauseln zu Verwahrentgelten und Ersatz-Bankkarten – Aktuelle BGH-Entscheidung
Rechtsberatung durch die Anwaltskanzlei Rogge in Berlin
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 4. Februar 2025 (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) entschieden, dass Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) in Giro-, Tagesgeld- und Sparkontenverträgen unwirksam sind. Ebenso wurden Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für nichtig erklärt. Diese Urteile haben weitreichende Auswirkungen für Bankkunden und Finanzinstitute gleichermaßen.
Unwirksamkeit von Verwahrentgelten – Was bedeutet das für Verbraucher?
Viele Banken und Sparkassen haben in den letzten Jahren sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Dabei handelte es sich um Gebühren für Guthaben, die auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten über bestimmten Freibeträgen lagen. Der BGH stellte nun fest, dass solche Gebühren unzulässig sind, weil sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen.
Kernpunkte der Entscheidung:
- Verwahrentgelte auf Girokonten betreffen eine Hauptleistung des Vertrags und müssen daher klar und verständlich formuliert sein.
- Die verwendeten Klauseln waren intransparent, da für Verbraucher nicht ersichtlich war, wie genau das Verwahrentgelt berechnet wird.
- Bei Tagesgeld- und Sparkonten wurde das Verwahrentgelt als unangemessene Benachteiligung der Kunden eingestuft, da es dem Sparzweck widerspricht.
Ihr Vorteil als Bankkunde: Falls Ihre Bank ein Verwahrentgelt erhoben hat, können Sie unter Umständen eine Rückerstattung fordern.
Gebühren für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs ebenfalls unwirksam
Neben den Verwahrentgelten hat der BGH auch die Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für nichtig erklärt. Diese waren nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend transparent formuliert. Verbraucher konnten nicht eindeutig erkennen, unter welchen Umständen tatsächlich Gebühren anfallen. Banken dürfen demnach nicht ohne klare vertragliche Grundlage zusätzliche Entgelte für Ersatzkarten oder PINs erheben.
Was können Betroffene jetzt tun?
Falls Sie in den vergangenen Jahren Verwahrentgelte gezahlt oder Gebühren für Ersatz-Bankkarten oder Ersatz-PINs entrichtet haben, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Rogge in Berlin
Nutzen Sie die aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Ihrem Vorteil! Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten und holen Sie sich zu Unrecht gezahlte Gebühren zurück. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Kanzlei Rogge aus Berlin
☎ Telefon: 030 / 28097171
✉ E-Mail:
📍 Adresse: Littenstraße 108, 10179 Berlin
Ich stehe Ihnen gerne mit kompetenter Beratung zur Seite.
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Zwangsvollstreckung gegen Prominente – Rechtliche Besonderheiten und Strategien
Die Zwangsvollstreckung ist ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung offener Forderungen – auch gegen prominente Schuldner. Doch bei Prominenten gibt es oft spezielle rechtliche und taktische Herausforderungen. In diesem Beitrag erläutern wir die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung gegen Prominente und wie ein erfahrener Rechtsanwalt erfolgreich vorgehen kann.
1. Herausforderungen bei der Zwangsvollstreckung gegen Prominente
Öffentliches Interesse und Image-Risiken
Prominente Schuldner stehen häufig im Fokus der Medien. Eine Zwangsvollstreckung kann daher sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen. Dies erfordert eine besonders strategische Vorgehensweise.
Komplexe Vermögensstrukturen
Viele Prominente legen ihr Vermögen in Firmen, Stiftungen oder internationalen Investments an, was die Pfändung erheblich erschweren kann.
Schwer greifbare Vermögenswerte
Kunstwerke, Immobilien im Ausland oder Lizenzeinnahmen stellen besondere Herausforderungen dar, die eine detaillierte Analyse und gezielte Vollstreckungsmaßnahmen erfordern.
2. Rechtliche Grundlagen der Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, z. B. ein rechtskräftiges Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid.
Mögliche Maßnahmen:
- Kontopfändung: Zugriff auf Bankkonten des Schuldners.
- Lohnpfändung: Direkte Vollstreckung beim Arbeitgeber.
- Sachpfändung: Pfändung von Luxusgütern wie Autos, Schmuck oder Kunstwerken.
- Immobilienzwangsvollstreckung: Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Immobilien.
- Lizenz- und Beteiligungspfändung: Sicherung von Einkünften aus Markenrechten, Musik- oder Filmrechten.
3. Erfolgreiche Strategien für Gläubiger
1. Diskrete Verhandlungen
Da Prominente auf ihr öffentliches Image achten, kann eine diskrete Verhandlung effektiver sein als eine direkte Vollstreckung.
2. Wirtschaftliche Analyse
Eine sorgfältige Prüfung des Schuldners und seiner Vermögenswerte ist essenziell. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hierbei entscheidende Vorteile verschaffen.
3. Internationale Vollstreckung
Bei Vermögenswerten im Ausland sind internationale Rechtsvorschriften zu beachten. Die Durchsetzung kann durch spezialisierte Rechtsanwälte optimiert werden.
4. Fazit: Ihr Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckung gegen Prominente in Berlin
Die Zwangsvollstreckung gegen prominente Schuldner erfordert spezifisches Fachwissen, strategische Planung und einen erfahrenen Rechtsanwalt. Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie professionell und diskret bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Rogge beraten!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zur Zwangsvollstreckung gegen Prominente.
Kanzlei Robert D. Rogge
Littenstraße 108
10179 Berlin
Tel.: 030 / 28 09 71 71
Fax: 030 / 28 09 73 14
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Einstellung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025
Zum 20. Juli 2025 wird die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU eingestellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen in der EU. Als Rechtsanwalt in Berlin möchten wir Sie über die Hintergründe und die Folgen dieser Entwicklung informieren.
Was ist die OS-Plattform?
Die OS-Plattform wurde 2016 von der Europäischen Kommission eingeführt, um eine zentrale Anlaufstelle für die Online-Streitbeilegung zu schaffen. Sie ermöglichte Verbrauchern und Unternehmen, Streitigkeiten, die aus Online-Geschäften resultieren, außergerichtlich und digital zu klären. Die Plattform war ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, den Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt zu stärken.
Warum wird die OS-Plattform eingestellt?
Die Europäische Kommission hat entschieden, die OS-Plattform einzustellen, da sie nicht die erhoffte Akzeptanz bei Verbrauchern und Unternehmen gefunden hat. Zudem gab es wiederholt Kritik an der Effektivität der Streitbeilegung über die Plattform. Viele Mitgliedstaaten und Organisationen haben darauf hingewiesen, dass alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten und nationale Schlichtungsstellen effizienter und besser genutzt werden.
Hinzu kam, daß die Nutzung der Plattform äußerst gering war. Nur ein sehr kleiner Teil der Besucher reichte tatsächlich Beschwerden ein.
- Lediglich 2% dieser Beschwerden erhielten eine positive Antwort von Unternehmern.
- Insgesamt wurden nur etwa 200 Fälle pro Jahr in der gesamten EU über die Plattform bearbeitet
Zeitplan für die Einstellung
- Bis zum 19. März 2025 können noch Beschwerden über die OS-Plattform eingereicht werden.
- Am 20. Juli 2025 wird die OS-Plattform endgültig eingestellt.
- Alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen auf der OS-Plattform, werden zum 20. Juli 2025 gelöscht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Mit der Einstellung der OS-Plattform entfällt die Verpflichtung für Unternehmen, auf ihrer Website auf die Plattform zu verweisen. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, Verbrauchern alternative Streitbeilegungsstellen anzugeben, falls diese genutzt werden sollen. Unternehmen sollten ihre rechtlichen Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 20.07.2025 überarbeiten, um den geänderten Anforderungen zu entsprechen. Es sollte vor allen der Verweis / Text auf die OS-Plattform zum 20.07.2025 entfernt werden, da es diese Plattform dann nicht mehr gibt.
Kündigung von Unterlassungserklärungen.
Händler, die in der Vergangenheit aufgrund eines fehlenden Links zur OS-Plattform abgemahnt wurden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten diese kündigen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Verbraucher müssen künftig andere Wege zur Klärung von Konflikten suchen. Nationale Schlichtungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen können hier eine Alternative darstellen. Wichtig ist, dass Verbraucher sich rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Unternehmen: Prüfen Sie Ihre Website und überarbeiten Sie zum 20. Juli 2025 ihre rechtlichen Hinweise, um die Verweise auf die OS-Plattform zu entfernen. Informieren Sie sich über alternative Streitbeilegungsstellen, die Sie Ihren Kunden anbieten können.
- Verbraucher: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich über nationale und internationale Alternativen zur Konfliktlösung zu informieren.
Als Ihre Anwaltskanzlei in Berlin stehen wir Ihnen gern zur Seite, um rechtliche Texte zu überarbeiten oder Sie bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Aufhebungsverordnung
VERORDNUNG (EU) 2024/3228 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024
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Inkasso und die Abwehr unberechtigter Forderungen – Ihre Rechtsanwälte in Berlin
Die Durchsetzung berechtigter Forderungen ist ein wichtiger Bestandteil jeder geschäftlichen Tätigkeit. Leider kommt es oft vor, dass Kunden oder Geschäftspartner ihre Zahlungen nicht fristgerecht leisten. Hier setzt das Inkasso an – eine Möglichkeit, offene Forderungen effektiv einzutreiben. Als erfahrene Anwälte in Berlin unterstützt Sie Rechtsanwalt Rogge kompetent bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Professionelle Hilfe im Inkasso-Verfahren
Das Inkasso ist ein juristischer Prozess, der mehrere Schritte umfassen kann – von der außergerichtlichen Mahnung bis hin zur gerichtlichen Vollstreckung. Oftmals reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Sollte dies nicht ausreichen, kann RA Rogge als Ihr Anwalt in Berlin das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und, falls nötig, auch die Zwangsvollstreckung vornehmen.
Besonders wichtig ist es, frühzeitig zu handeln. Je länger eine Forderung besteht, desto schwieriger wird es, diese erfolgreich durchzusetzen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie, um Ihre Forderungen ohne unnötige Verzögerungen zu realisieren.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Nicht jede Forderung, die an Sie gerichtet wird, ist auch rechtmäßig. Gerade im geschäftlichen Umfeld kommt es immer wieder zu unberechtigten oder überhöhten Forderungen, die rechtlich angefochten werden können. Als Anwalt in Berlin steht Ihnen RA Rogge auch bei der Abwehr solcher Forderungen zur Seite. Oftmals hilft schon eine anwaltliche Prüfung, um zu erkennen, ob die Forderung rechtmäßig ist oder ob Sie sich dagegen wehren sollten.
RA Rogge vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um sicherzustellen, dass Sie nicht zu unrechtmäßigen Zahlungen gezwungen werden. Unser Ziel ist es, Sie vor finanziellen Schäden zu bewahren und Ihre Rechte effektiv zu schützen.
Ihr Anwalt für Inkasso und Forderungsabwehr in Berlin
Ob Sie offene Forderungen eintreiben oder unberechtigte Forderungen abwehren möchten – Rechtsanwalt Rogge aus Berlin ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Inkassos und helfen Ihnen, Ihre Forderungen effizient durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich von Ihrem Anwalt für Inkasso und Forderungsabwehr in Berlin professionell beraten!
Kanzlei Robert D. Rogge
Littenstraße 108
10179 Berlin
Tel.: 030 / 28 09 71 71
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