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Inkasso deutschlandweit

Inkasso – Effektive Durchsetzung Ihrer Forderungen deutschlandweit

Inkasso bezeichnet das Verfahren zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung offener Forderungen gegenüber Schuldnern. Insbesondere Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen stehen häufig vor der Herausforderung, offene Rechnungen professionell und rechtskonform einzutreiben.

Wann ist ein Inkasso notwendig?

Inkasso wird notwendig, wenn eine Forderung trotz Mahnungen nicht beglichen wird. Um Forderungen rechtswirksam durchsetzen zu können, müssen Forderungen:

  • eindeutig belegbar,
  • rechtlich wirksam,
  • und fällig sein.

Ablauf des Inkassoverfahrens

Das Inkassoverfahren umfasst typischerweise:

  1. Außergerichtliche Mahnung:
    • Schriftliche Aufforderung an den Schuldner zur Zahlung.
    • Klare Fristen setzen.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren:
    • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.
    • Überleitung in das Vollstreckungsverfahren, falls keine Zahlung erfolgt.
  3. Zwangsvollstreckung:
    • Vollstreckungstitel durch Gericht.
    • Pfändung von Vermögenswerten oder Einkommen.

Vorteile professionellen Inkassos

Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Inkasso bietet:

  • Höhere Erfolgsquote bei der Einziehung offener Forderungen.
  • Rechtssicherheit im gesamten Prozess.
  • Schonung eigener Ressourcen.

Rechtsanwalt Rogge – Ihr Partner für Inkasso in Berlin

Als erfahrener Rechtsanwalt in Berlin übernimmt RA Rogge für Sie das vollständige Inkassoverfahren. Profitieren Sie von:

  • Fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung.
  • Schneller und zielgerichteter Bearbeitung Ihrer Forderungen.
  • Persönlicher Betreuung und transparenter Kommunikation.

Jetzt offene Forderungen durchsetzen!

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Rogge in Berlin für eine individuelle Beratung und effizientes Forderungsmanagement. Warten Sie nicht länger auf Ihr Geld!

RA Rogge, Berlin
93 klein

Kanzlei Robert D. Rogge

Littenstraße 108

10179 Berlin

Tel.: 030 / 28 09 71 71

Fax: 030 / 28 09 73 14

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https://kanzlei-rogge.de/

BGH: Verkehrsunfall - Erleichterung bei fiktiver Abrechnung

BGH-Urteil stärkt Position von Unfallgeschädigten bei fiktiver Abrechnung nach Verkehrsunfall

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 2025 (Az. VI ZR 300/24) bringt Klarheit und stärkt die Rechte von Geschädigten bei der fiktiven Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall. Der BGH entschied, dass Unfallgeschädigte nicht verpflichtet sind, konkrete Nachweise über tatsächlich angefallene Reparaturkosten vorzulegen, wenn sie ihren Schaden fiktiv abrechnen.

Hintergrund des Urteils

Im zugrunde liegenden Fall erlitt der Kläger bei einem Verkehrsunfall einen Schaden an seinem Fahrzeug und rechnete auf Basis eines Sachverständigengutachtens ab, welches die Reparaturkosten auf rund 3.087 € netto bezifferte. Die Versicherung des Unfallverursachers weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Kläger die tatsächlichen Kosten der Reparatur, die er während eines Urlaubs im Ausland vornehmen ließ, nicht nachwies.

Das Landgericht Hagen hatte zuvor entschieden, dass der Kläger seinen Schaden fiktiv abrechnen darf und nicht zur Vorlage der tatsächlichen Reparaturkosten verpflichtet sei. Gegen diese Entscheidung legte die gegnerische Versicherung Revision beim BGH ein, welche jedoch zurückgewiesen wurde.

Was bedeutet das Urteil für Verkehrsunfallgeschädigte?

Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Freiheit des Unfallgeschädigten, entweder die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten konkret abzurechnen oder sich für eine fiktive Abrechnung zu entscheiden. Geschädigte müssen dabei keine Nachweise über tatsächlich angefallene Kosten oder Reparaturmaßnahmen vorlegen. Stattdessen können sie weiterhin die Kosten ersetzt verlangen, die ein unabhängiger Sachverständiger für eine fachgerechte Reparatur ermittelt hat.

Konsequenzen für die Praxis bei Verkehrsunfällen

Dieses Urteil erleichtert Unfallgeschädigten die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche erheblich. Geschädigte sollten jedoch beachten, dass Versicherungen nach wie vor auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer leicht zugänglichen Fachwerkstatt verweisen dürfen, sofern diese den Qualitätsstandards entspricht.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin berät und vertritt Rechtsanwalt Rogge Sie kompetent und zielorientiert bei der Schadensregulierung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine erste Einschätzung Ihres Falles!

Rechtsanwalt Rogge – Ihre zuverlässige Vertretung nach einem Verkehrsunfall in Berlin!

BGH, Urteil vom 28. Januar 2025, Az. VI ZR 300/24

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Vertragsrecht

Ihr Anwalt in Berlin informiert:

Was ist Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsparteien. Es bildet die Grundlage für nahezu alle geschäftlichen und privaten Vereinbarungen – sei es der Kauf eines Produkts, die Beauftragung einer Dienstleistung oder komplexe Unternehmensverträge. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande und ist für beide Parteien verbindlich. Damit verpflichtet sich jeder Vertragspartner zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sei es eine Zahlung, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer bestimmten Leistung.

Doch nicht jeder Vertrag ist automatisch rechtswirksam: Fehlerhafte Vertragsklauseln, unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Vertrags führen. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage, welche Rechte und Pflichten bei einer Vertragsstörung bestehen – etwa bei Nichterfüllung, Verzug oder Mängeln der vereinbarten Leistung. In solchen Fällen bietet das Vertragsrecht Mechanismen zur Durchsetzung von Ansprüchen, wie Rücktritt, Schadensersatz oder Nachbesserung.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.

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Verkehrsunfall in Polen - was nun?

Verkehrsunfall in Polen – Was Sie wissen sollten

Ein Verkehrsunfall in Polen kann für deutsche Autofahrer schnell zur Herausforderung werden. Andere Gesetze, Sprachbarrieren und verschiedene Versicherungsbedingungen erschweren die Abwicklung. Als erfahrener Rechtsanwalt in Berlin erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen und warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

1. Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall in Polen

Nach einem Unfall in Polen sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste tragen und ein Warndreieck aufstellen.
  • Polizei verständigen: Bei Unfällen mit Personenschäden, größeren Sachschäden oder unklarer Schuldfrage ist eine polnische Polizeimeldung ratsam.
  • Unfallbericht ausfüllen: Das europäische Unfallprotokoll erleichtert die spätere Schadensabwicklung.
  • Beweise sichern: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, Fahrzeugen und Schäden. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten der Beteiligten.
  • Zeugen benennen: Falls vorhanden, sollten unabhängige Zeugen befragt und deren Kontaktdaten aufgenommen werden.

2. Besonderheiten bei Verkehrsunfällen in Polen

In Polen gelten teilweise andere Verkehrsvorschriften als in Deutschland. Einige wichtige Punkte:

  • Schuldfrage und Haftung: Das polnische Verkehrsrecht kann sich vom deutschen unterscheiden. Die Schuldfrage wird nach polnischem Recht bewertet.
  • Versicherungssystem: In Polen sind Kfz-Haftpflichtversicherungen verpflichtend, jedoch kann die Regulierung anders ablaufen als in Deutschland.
  • Strafen und Bußgelder: Verkehrsverstöße werden in Polen oft strenger geahndet. Ein Bußgeldbescheid kann auch in Deutschland vollstreckt werden.
  • Alkoholgrenze: Die Promillegrenze liegt in Polen bei 0,2 Promille – deutlich niedriger als in Deutschland.
  • Rechtsanwaltskosten: Nach polnischem Recht werden die Gebühren eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadensbearbeitung nicht übernommen.

3. Warum ein Rechtsanwalt in Berlin nach einem Unfall in Polen trotzdem wichtig ist

Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Hürden nach einem Verkehrsunfall in Polen. Ein Rechtsanwalt kann Sie unterstützen bei:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen: Die Abwicklung mit polnischen Versicherungen kann kompliziert sein.
  • Kommunikation mit Behörden: Sprachliche und rechtliche Unterschiede können Missverständnisse verursachen.
  • Vermeidung rechtlicher Nachteile: Ein Fehlverhalten nach polnischem Recht kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.

4. Fazit: Rechtliche Unterstützung sichert Ihre Ansprüche

Ein Verkehrsunfall in Polen kann für deutsche Autofahrer zur Herausforderung werden. Um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin zu wenden. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen eine sichere rechtliche Grundlage zu bieten.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Rogge in Berlin für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ich unterstütze Sie kompetent und zuverlässig bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Polen. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Nachricht – ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert!

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Externe Rechtsabteilung

Ausgelagerte Rechtsabteilung – Rechtsanwalt Rogge in Berlin

37 kleinExterne Rechtsabteilung – Rechtsanwalt Rogge

Ihre flexible Rechtsberatung in Berlin

Effizienz und Expertise vereint

Sie suchen nach einer maßgeschneiderten Lösung, um Ihren betrieblichen Rechtsaufwand zu reduzieren, ohne dabei auf erstklassige juristische Beratung zu verzichten? Dann ist die ausgelagerte Rechtsabteilung unter der Leitung von Rechtsanwalt Rogge in Berlin Ihre ideale Wahl. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Know-how decken wir genau die Rechtsbereiche ab, die Ihr Unternehmen benötigt – unkompliziert, flexibel und stets auf Augenhöhe.

Warum eine ausgelagerte Rechtsabteilung?

Eine ausgelagerte Rechtsabteilung vereint die Vorteile einer internen Rechtsabteilung mit den Vorzügen externer Expertise. Sie profitieren von:

  • Flexibilität: Kosten entstehen nur, wenn Sie tatsächlich rechtliche Unterstützung benötigen.
  • Spezialisierung: Wir bündeln vielfältige Fachkompetenzen in einem Team und begleiten Sie in unterschiedlichsten Rechtsfragen.
  • Professionalität: Diskretion, Effektivität und eine maßgeschneiderte Anpassung an Ihre betrieblichen Strukturen.

Rechtsanwalt Rogge – Ihre erfahrene Unterstützung

Unser Anwalt bringt direkte unternehmerische Erfahrung mit: Rechtsanwalt Rogge war Teil der Rechtsabteilung eines großen Mineralölkonzerns. Er kennt betriebliche Abläufe, Entscheidungswege und die Herausforderungen im Tagesgeschäft. Ob Vertragsverhandlungen, Compliance oder komplexe Haftungsfragen – durch seine Praxisnähe erhalten Sie Beratung mit Weitblick.

Mit einer ausgelagerten Rechtsabteilung legen Sie den Grundstein für ein stabiles rechtliches Fundament – und zwar ohne die hohen Fixkosten einer eigenen Rechtsabteilung.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Vertrauen durch Kompetenz: Mit Rechtsanwalt Rogge an Ihrer Seite sind Sie stets rechtlich optimal beraten.
  • Zeitersparnis: Schnelle Reaktionszeiten und eine effiziente Kommunikationsstruktur.
  • Kostentransparenz: Planbare Budgets und faire Abrechnungsmodelle ohne böse Überraschungen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg

Ob kleines Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Konzern: Wir passen unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an. Von Arbeitsrecht über Vertragsmanagement bis hin zu IT- und Datenschutzthemen – als Anwalt in Berlin reagieren wir flexibel und zeitnah auf Ihre Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns

Setzen Sie auf die langjährige Expertise von Rechtsanwalt Rogge und genießen Sie die Vorteile einer ausgelagerten Rechtsabteilung.

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