Verjährung zum Jahresende – Jetzt Ansprüche aus 2022 sichern!

93 kleinDas Jahresende naht – und damit droht vielen Forderungen und Ansprüchen die Verjährung. Wer seine Rechte nicht rechtzeitig geltend macht, kann sie dauerhaft verlieren.
Rechtsanwalt Rogge aus Berlin erklärt, warum gerade jetzt Handlungsbedarf besteht und wie Sie durch gezielte Schritte eine drohende Verjährung hemmen oder unterbrechen können.

Wann verjähren Ansprüche?

Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB).

Das bedeutet:
Alle Ansprüche, die im Jahr 2022 entstanden sind, verjähren grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2025, 24 Uhr (sofern Ihnen alle relevanten Umstände bekannt sind).

Wer also im Jahr 2022 eine Forderung, Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsrechte oder andere Ansprüche begründet hat, sollte spätestens jetzt prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

Was passiert bei Verjährung?

Mit Eintritt der Verjährung bleibt der Anspruch zwar bestehen, er kann jedoch nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Der Schuldner kann sich auf die Einrede der Verjährung berufen – und die Forderung ist damit faktisch wertlos.

Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig vor Fristablauf zu handeln und die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen.

Wie lässt sich die Verjährung hemmen oder unterbrechen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung rechtzeitig zu stoppen:

Maßnahmen zur Verjährungshemmung (§§ 203 ff. BGB):

  • Einreichung einer Klage vor Gericht
  • Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids
  • Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien
  • Einleitung eines Güte- oder Schlichtungsverfahrens

Solche Schritte führen dazu, dass die laufende Verjährungsfrist ausgesetzt wird, bis das Verfahren beendet ist. Danach läuft die Restfrist weiter – Sie gewinnen also wertvolle Zeit.

Jetzt prüfen: Welche Ansprüche sind betroffen?

Zum Jahresende sollten Sie insbesondere folgende Ansprüche prüfen (keine abschließende Aufzählung):

  • Vertragliche Forderungen (z. B. Kaufpreis, Werklohn, Mietforderungen)
  • Schadensersatzansprüche (z. B. nach Verkehrsunfall, Sach- oder Personenschäden)
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche
  • Rückzahlungs- oder Bereicherungsansprüche

Gerade bei älteren Forderungen aus dem Jahr 2022 empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, ob die Verjährung bereits läuft und welche Maßnahmen erforderlich sind.

 ⚠️ Wichtig: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute

Viele Mandanten unterschätzen, wie viel Zeit die Vorbereitung rechtlicher Schritte in Anspruch nimmt.
Damit Anträge, Mahnbescheide oder Klagen rechtzeitig vor Fristablauf eingereicht werden können, sollte der Rechtsanwalt nicht erst kurz vor Jahresende beauftragt werden.

Die Sichtung von Unterlagen, die rechtliche Prüfung, die Berechnung der Verjährungsfristen und die Erstellung von Schriftsätzen benötigen Zeit.
Wer erst „auf den letzten Drücker“ kommt, riskiert, dass wichtige Ansprüche **nicht mehr rechtzeitig gesichert

 

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig – bevor Ihre Ansprüche verjähren

Das Jahresende ist der letzte Moment, um offene Ansprüche zu sichern. Eine rechtzeitige Reaktion kann entscheiden, ob Sie Ihre Rechte behalten oder verlieren.

Rechtsanwalt Rogge aus Berlin berät Sie kompetent in allen Fragen rund um Verjährung, Hemmung und Anspruchssicherung – ob im Zivilrecht, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht.

➡️ Kontaktieren Sie uns jetzt, bevor Ihre Ansprüche aus dem Jahr 2022 endgültig verjähren.

Kanzlei Robert D. Rogge

Littenstraße 108

10179 Berlin

Tel.: 030 / 28 09 71 71

Fax: 030 / 28 09 73 14

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