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Rückforderung von Coaching-Gebühren:

BGH stärkt Kundenrechte: Coaching-Verträge ohne Zulassung unwirksam

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 hat massive Auswirkungen auf die gesamte Coaching-Branche. Nach Ansicht der Richter fallen viele hochpreisige Coaching- und Mentoring-Programme unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Das bedeutet: Fehlt die staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), sind entsprechende Verträge nichtig.

Für Teilnehmer ist das Urteil ein enormer Vorteil. Sie können auch Jahre später eine Rückforderung gezahlter Beträge durchsetzen. Für Anbieter hingegen wird es teuer: Neben Rückzahlungen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 € je Programm sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit Vertragsstrafen von mehr als 50.000 €.

Warum das Urteil so brisant ist

Das Gericht stellte klar, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch für Selbstständige und Unternehmer gilt. Damit sind B2B-Coachings ebenso betroffen wie klassische Privatkunden-Angebote. Nahezu jedes strukturierte Online-Coaching, das Wissen vermittelt und Lernfortschritte überprüft, benötigt daher künftig eine ZFU-Zulassung.

Die Folge: Verträge ohne diese Genehmigung sind unwirksam, und Teilnehmer können geleistete Zahlungen vollständig zurückfordern. Schon eine einfache Fragemöglichkeit oder Feedback-Runde reicht nach Ansicht des BGH aus, um eine „Lernerfolgskontrolle“ und damit Fernunterricht anzunehmen.

Welche Coaching-Modelle sind gefährdet?

  • Standardisierte Online-Kurse mit Videos, Hausaufgaben und betreuten Gruppen
  • Hochpreisige Coaching-Programme mit klar definierten Lernzielen
  • Mischmodelle aus Live-Calls, Aufzeichnungen und Begleitmaterial
  • Angebote für Unternehmer und Selbstständige, sofern Wissen vermittelt wird

Nicht betroffen sind dagegen reine Präsenz-Seminare, vollständig synchrone Live-Online-Veranstaltungen ohne Aufzeichnung, individuelle 1:1-Beratungen ohne festen Lehrplan oder reine Selbstlernkurse ohne Feedback-Möglichkeit.

Rückforderung mit anwaltlicher Hilfe

Für viele Teilnehmer eröffnet sich jetzt die Chance, teure Coaching-Verträge rückabzuwickeln. Wer in den vergangenen Jahren mehrere tausend Euro für Online-Programme gezahlt hat, sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Rückforderung besteht.

Hierbei unterstützt Anwalt Rogge in Berlin Mandanten, die ihr Geld aus unwirksamen Coaching-Verträgen zurückholen möchten. Als erfahrener Rechtsanwalt im Vertragsrecht kennt er die aktuellen Urteile und setzt Rückzahlungsansprüche konsequent durch – sowohl gegen deutsche als auch gegen internationale Anbieter, die ich ggfs. zusammen mit Kollegen aus dem jeweiligen Land bearbeite.

Fazit

Das BGH-Coaching-Urteil 2025 ist ein Wendepunkt für die Branche. Anbieter müssen ihre Programme überarbeiten oder zulassen, Kunden hingegen können ihre Rechte aktiv durchsetzen. Wer unsicher ist, ob der eigene Vertrag betroffen ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Ein spezialisierter Anwalt wie RA Rogge kann schnell prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist – und welche Schritte sich lohnen.