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Einstellung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025
Zum 20. Juli 2025 wird die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU eingestellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen in der EU. Als Rechtsanwalt in Berlin möchten wir Sie über die Hintergründe und die Folgen dieser Entwicklung informieren.
Was ist die OS-Plattform?
Die OS-Plattform wurde 2016 von der Europäischen Kommission eingeführt, um eine zentrale Anlaufstelle für die Online-Streitbeilegung zu schaffen. Sie ermöglichte Verbrauchern und Unternehmen, Streitigkeiten, die aus Online-Geschäften resultieren, außergerichtlich und digital zu klären. Die Plattform war ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, den Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt zu stärken.
Warum wird die OS-Plattform eingestellt?
Die Europäische Kommission hat entschieden, die OS-Plattform einzustellen, da sie nicht die erhoffte Akzeptanz bei Verbrauchern und Unternehmen gefunden hat. Zudem gab es wiederholt Kritik an der Effektivität der Streitbeilegung über die Plattform. Viele Mitgliedstaaten und Organisationen haben darauf hingewiesen, dass alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten und nationale Schlichtungsstellen effizienter und besser genutzt werden.
Hinzu kam, daß die Nutzung der Plattform äußerst gering war. Nur ein sehr kleiner Teil der Besucher reichte tatsächlich Beschwerden ein.
- Lediglich 2% dieser Beschwerden erhielten eine positive Antwort von Unternehmern.
- Insgesamt wurden nur etwa 200 Fälle pro Jahr in der gesamten EU über die Plattform bearbeitet
Zeitplan für die Einstellung
- Bis zum 19. März 2025 können noch Beschwerden über die OS-Plattform eingereicht werden.
- Am 20. Juli 2025 wird die OS-Plattform endgültig eingestellt.
- Alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen auf der OS-Plattform, werden zum 20. Juli 2025 gelöscht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Mit der Einstellung der OS-Plattform entfällt die Verpflichtung für Unternehmen, auf ihrer Website auf die Plattform zu verweisen. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, Verbrauchern alternative Streitbeilegungsstellen anzugeben, falls diese genutzt werden sollen. Unternehmen sollten ihre rechtlichen Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 20.07.2025 überarbeiten, um den geänderten Anforderungen zu entsprechen. Es sollte vor allen der Verweis / Text auf die OS-Plattform zum 20.07.2025 entfernt werden, da es diese Plattform dann nicht mehr gibt.
Kündigung von Unterlassungserklärungen.
Händler, die in der Vergangenheit aufgrund eines fehlenden Links zur OS-Plattform abgemahnt wurden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten diese kündigen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Verbraucher müssen künftig andere Wege zur Klärung von Konflikten suchen. Nationale Schlichtungsstellen oder Verbraucherschutzorganisationen können hier eine Alternative darstellen. Wichtig ist, dass Verbraucher sich rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Unternehmen: Prüfen Sie Ihre Website und überarbeiten Sie zum 20. Juli 2025 ihre rechtlichen Hinweise, um die Verweise auf die OS-Plattform zu entfernen. Informieren Sie sich über alternative Streitbeilegungsstellen, die Sie Ihren Kunden anbieten können.
- Verbraucher: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich über nationale und internationale Alternativen zur Konfliktlösung zu informieren.
Als Ihre Anwaltskanzlei in Berlin stehen wir Ihnen gern zur Seite, um rechtliche Texte zu überarbeiten oder Sie bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die Aufhebungsverordnung
VERORDNUNG (EU) 2024/3228 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024