Der Einvernehmensanwalt in Deutschland: Kompetente Unterstützung für dienstleistende europäische Rechtsanwälte
Als erfahrener Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Rogge in Berlin biete ich meine Expertise als Einvernehmensanwalt für dienstleistende europäische Rechtsanwälte in Deutschland an. Die Tätigkeit eines Einvernehmensanwalts ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen europäischen und deutschen Juristen bei grenzüberschreitenden Rechtsdienstleistungen. In Deutschland regelt das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG), dass europäische Anwälte bei bestimmten Verfahren mit Anwaltspflicht einen Einvernehmensanwalt benennen müssen, um wirksame Prozesshandlungen vornehmen zu können.
Mit meiner Unterstützung als Einvernehmensanwalt sind dienstleistende europäische Rechtsanwälte berechtigt, ihre Mandanten vor deutschen Gerichten und Behörden zu vertreten. Im Rahmen dieser Kooperation übernehme ich die Rolle des Bindeglieds zwischen ausländischem Anwalt und dem deutschen Rechtssystem, berate in Fragen des deutschen Prozessrechts und stelle, falls erforderlich, die Zustellungsanschrift für den Schriftverkehr sicher. Dabei sorge ich dafür, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen und Formalitäten eingehalten werden. Dieses Einvernehmen wird zu Beginn des Verfahrens schriftlich nachgewiesen und ist Voraussetzung für die Anerkennung der Handlungen des europäischen Rechtsanwalts durch die deutschen Gerichte.
Die Abrechnung meiner Tätigkeit als Einvernehmensanwalt erfolgt transparent nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Üblicherweise entsteht zwischen dem Einvernehmensanwalt und dem Mandanten kein direktes Mandatsverhältnis, sondern die Beauftragung und Zahlung erfolgt durch den dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt. Als Ihr zuverlässiger Partner in Berlin gewährleiste ich einen reibungslosen Ablauf für europäische Kollegen, damit dienstleistende europäische Rechtsanwälte ohne Hindernisse rechtssicher in Deutschland tätig werden können.
Mit Erfahrung, Transparenz und Fachkompetenz stehe ich als Inhaber der Kanzlei Rogge in Berlin / Deutschland internationalen Anwaltskollegen als Einvernehmensanwalt zur Seite und fördere so die erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit im europäischen Rechtsverkehr.
Einvernehmensanwalt Deutschland trifft auf dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt – Verständigung kennt keine Grenzen, Recht keinen Zweifel.
Kanzlei Robert D. Rogge
Littenstraße 108
10179 Berlin
Tel.: 030 / 28 09 71 71
Fax: 030 / 28 09 73 14