Ihr Anwalt in Berlin informiert:
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen, die grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfachen. Diese Entwicklung ist besonders für Anwälte in Berlin und anderen deutschen Städten von Bedeutung, da sie die Arbeit in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten effizienter macht. Durch die neue EU-Digitalisierungsverordnung haben deutsche Gerichte nun die Möglichkeit, Parteien sowie deren Anwältinnen und Anwälte per Videokonferenz zu Verhandlungen zuzuschalten. Dies kann ohne ein vorheriges Rechtshilfeersuchen erfolgen, was den Prozess für alle Beteiligten erheblich beschleunigt.
Die neue Regelung erlaubt es Anwälten, ihre Anträge in Zivilprozessen auch in einer grenzüberschreitenden Videoverhandlung zu stellen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz, der gerade in einer Stadt wie Berlin, wo viele internationale Fälle vor Gericht verhandelt werden, von großer Bedeutung ist. Die Modernisierung der Ziviljustiz sorgt dafür, dass Anwälte ihre Mandanten effizienter und kostengünstiger vertreten können, indem sie auf den persönlichen Reiseaufwand verzichten und stattdessen an digitalen Verhandlungen teilnehmen.
Veronika Keller-Engels, die Präsidentin des Bundesamts für Justiz (BfJ), begrüßt diese Neuerungen ausdrücklich. Sie betont, dass Videokonferenzen bereits ein fester Bestandteil des Alltags vieler Bürgerinnen und Bürger seien und die Justiz mit dieser Entwicklung Schritt halten müsse. Besonders für Anwälte in Berlin und anderen Großstädten bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung in der Praxis. Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten, bei denen verschiedene EU-Mitgliedstaaten involviert sind, können nun schneller und effizienter abgewickelt werden.
Von der neuen Regelung sind jedoch Zeugenvernehmungen und die Anhörung von Sachverständigen ausgenommen. In diesen Fällen bleibt der bisherige Weg des Rechtshilfeersuchens gemäß der EU-Beweisaufnahmeverordnung bestehen. Für Anwälte, die in Berlin tätig sind und regelmäßig mit grenzüberschreitenden Fällen befasst sind, ist dies ein wichtiger Aspekt, den es weiterhin zu beachten gilt.
Deutschland hat als erstes EU-Mitgliedsland die vorzeitige Anwendung der Vorschriften zur grenzüberschreitenden Videoverhandlung eingeführt, wodurch deutsche Gerichte schon ab Oktober 2024 auf die neuen Regelungen zurückgreifen können. Anwälte in Berlin und anderen Teilen des Landes profitieren somit von der Möglichkeit, grenzüberschreitend zu verhandeln, ohne auf Genehmigungen aus anderen EU-Staaten warten zu müssen.
Insgesamt stellt diese Entwicklung einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Ziviljustiz dar, der nicht nur die Arbeit von Anwälten in Berlin, sondern in ganz Deutschland und der EU erleichtert. Die EU-Digitalisierungsverordnung trägt somit entscheidend dazu bei, die Effizienz und Flexibilität der Zivilprozesse zu verbessern.
EU-Digitalisierungsverordnung (PDF)