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Unwirksame Klauseln zu Verwahrentgelten und Ersatz-Bankkarten – Aktuelle BGH-Entscheidung
Rechtsberatung durch die Anwaltskanzlei Rogge in Berlin
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 4. Februar 2025 (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) entschieden, dass Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) in Giro-, Tagesgeld- und Sparkontenverträgen unwirksam sind. Ebenso wurden Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für nichtig erklärt. Diese Urteile haben weitreichende Auswirkungen für Bankkunden und Finanzinstitute gleichermaßen.
Unwirksamkeit von Verwahrentgelten – Was bedeutet das für Verbraucher?
Viele Banken und Sparkassen haben in den letzten Jahren sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Dabei handelte es sich um Gebühren für Guthaben, die auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten über bestimmten Freibeträgen lagen. Der BGH stellte nun fest, dass solche Gebühren unzulässig sind, weil sie gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen.
Kernpunkte der Entscheidung:
- Verwahrentgelte auf Girokonten betreffen eine Hauptleistung des Vertrags und müssen daher klar und verständlich formuliert sein.
- Die verwendeten Klauseln waren intransparent, da für Verbraucher nicht ersichtlich war, wie genau das Verwahrentgelt berechnet wird.
- Bei Tagesgeld- und Sparkonten wurde das Verwahrentgelt als unangemessene Benachteiligung der Kunden eingestuft, da es dem Sparzweck widerspricht.
Ihr Vorteil als Bankkunde: Falls Ihre Bank ein Verwahrentgelt erhoben hat, können Sie unter Umständen eine Rückerstattung fordern.
Gebühren für Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs ebenfalls unwirksam
Neben den Verwahrentgelten hat der BGH auch die Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatz-Bankkarten und Ersatz-PINs für nichtig erklärt. Diese waren nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend transparent formuliert. Verbraucher konnten nicht eindeutig erkennen, unter welchen Umständen tatsächlich Gebühren anfallen. Banken dürfen demnach nicht ohne klare vertragliche Grundlage zusätzliche Entgelte für Ersatzkarten oder PINs erheben.
Was können Betroffene jetzt tun?
Falls Sie in den vergangenen Jahren Verwahrentgelte gezahlt oder Gebühren für Ersatz-Bankkarten oder Ersatz-PINs entrichtet haben, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Rogge in Berlin
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