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Paketverlust und Paketbeschädigung – Ihre Rechte
Paketverlust und Paketbeschädigung sind häufige Probleme, die sowohl für den Absender als auch für den Empfänger eines Pakets erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen können. Gerade in Zeiten des stetig wachsenden Online-Handels kommt es immer wieder vor, dass Pakete nicht ankommen oder beschädigt beim Empfänger eintreffen. Doch welche Rechte haben Sie als Betroffener in solchen Fällen? Ein erfahrener Anwalt in Berlin, wie Rechtsanwalt Rogge, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche bei Paketverlust oder Paketbeschädigung erfolgreich durchzusetzen.
Was tun bei Paketverlust?
Ein Paketverlust liegt vor, wenn das Paket nicht beim Empfänger ankommt. In einem solchen Fall ist es wichtig, schnell zu handeln. Der erste Schritt besteht darin, den Versender sowie den Paketdienst zu kontaktieren und den Status des Pakets mithilfe der Sendungsverfolgungsnummer zu überprüfen. Sollte das Paket tatsächlich als verloren gelten, können Sie Ansprüche geltend machen.
Die Haftung der Paketdienste bei Paketverlust ist oft durch deren AGBs geregelt. In der Regel besteht eine Grundhaftung, die bei nationalen Paketen häufig bei 500 Euro liegt. Es ist jedoch entscheidend, nachzuweisen, dass der Verlust des Pakets auf den Paketdienst zurückzuführen ist. Falls der Paketdienst sich weigert, den Verlust anzuerkennen oder nur eine geringe Entschädigung anbietet, kann ein Anwalt in Berlin Ihnen dabei helfen, rechtliche Schritte einzuleiten und Ihre Rechte durchzusetzen.
Was tun bei Paketbeschädigung?
Kommt ein Paket beschädigt beim Empfänger an, ist ebenfalls schnelles Handeln gefragt. Dokumentieren Sie den Schaden am besten sofort mit Fotos und melden Sie den Vorfall unverzüglich dem Paketdienst. Auch hier haftet der Paketdienst meist nur in begrenztem Umfang für den entstandenen Schaden. Oft bieten die Unternehmen eine Grundhaftung an, die jedoch nicht immer den vollen Schaden abdeckt. Um besser abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, bei wertvollen Gegenständen eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Sollte der Paketdienst die Verantwortung für die Paketbeschädigung ablehnen oder eine unzureichende Entschädigung anbieten, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt aus Berlin, wie Rechtsanwalt Rogge, kann Sie in solchen Fällen umfassend beraten und Ihre Rechte gegenüber dem Paketdienst verteidigen.
Handeln Sie jetzt!
Haben Sie Probleme mit einem Paketverlust oder einer Paketbeschädigung? Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen! Rechtsanwalt Rogge aus Berlin steht Ihnen kompetent zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!
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