93Neues Schufa-Urteil zur Löschung von Einträgen – Rechtsanwalt Rogge aus Berlin informiert

Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem aktuellen Urteil (Az. 15 U 249/24, 10.04.2025) entschieden, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Einträge über erledigte Forderungen nicht länger speichern dürfen, sobald der Gläubiger die vollständige Zahlung bestätigt hat. Die bisher üblichen Speicherfristen von bis zu drei Jahren nach Erledigung sind damit in Frage gestellt.

Wichtiges zum Urteil

  • Die Schufa war verpflichtet, belastende Einträge nach der vollständigen Begleichung zu löschen. Das Gericht stellte klar, dass die längere Speicherung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
  • Im vorliegenden Fall hatte die Schufa Einträge teils über mehrere Jahre trotz Zahlung gespeichert – dies wurde gerichtlich als rechtswidrig bewertet.
  • Aufgrund dieser rechtswidrigen Speicherung hat der Betroffene Anspruch auf Schadensersatz.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Schufa Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Bedeutung für Verbraucher

Das Urteil stärkt Ihre Rechte bei der Löschung negativer Einträge in der Schufa. Erledigte Forderungen müssen künftig schneller aus den Schufa-Datenbanken entfernt werden, um Ihre Bonität nicht unnötig zu beeinträchtigen.

So unterstützt Sie Rechtsanwalt Rogge in Berlin

Die Rechtslage ist noch im Wandel. Deswegen ist es sinnvoll, bei der Durchsetzung einer Löschung einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben. RA Rogge in Berlin berät Sie umfassend und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Schufa und anderen Auskunfteien. Er hilft Ihnen dabei,

  • Ihre Schufa-Einträge wirksam prüfen und löschen zu lassen
  • Schadensersatzansprüche wegen DSGVO-Verstößen geltend zu machen
  • Ihre Bonität nachhaltig zu verbessern

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Warten Sie nicht ab, bis das Revisionsergebnis vorliegt oder negative Einträge Sie weiter belasten. Verlassen Sie sich auf eine professionelle und individuelle Rechtsberatung.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Rechtsanwalt Rogge, Ihrem Ansprechpartner für Schufa und Löschung in Berlin. Nutzen Sie Ihre Rechte – für eine faire und transparente Bonitätsbewertung.

Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Schufa beim Bundesgerichtshof eine Revision eingelegt hat. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist jedoch empfehlenswert, um Ihren Fall bestmöglich zu sichern.