Ihr Anwalt in Berlin informiert zu einem Verkehrsunfall:Verkehrsunfall klein

Verkehrsunfall und zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Berlin

Ein Verkehrsunfall kann schnell zu erheblichen Schäden am Fahrzeug und im schlimmsten Fall auch zu Personenschäden führen. In einer pulsierenden Stadt wie Berlin, wo das Verkehrsaufkommen sehr hoch ist, ereignen sich täglich Unfälle. Nach einem solchen Vorfall stellt sich häufig die Frage, welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und wie diese durchgesetzt werden.

Wenn Ihr Kfz bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Für den Geschädigten geht es dabei darum, Reparaturkosten, Wertminderung, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder möglicherweise auch Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen geltend zu machen.

Die Geltendmachung dieser Ansprüche kann jedoch kompliziert sein. Versicherungen neigen dazu, Zahlungen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Zudem müssen Sie als Geschädigter nachweisen, dass der Unfall durch das Verschulden des anderen Fahrers verursacht wurde. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfällen ist in Berlin das Amtsgericht Mitte zentral zuständig, es werden also alle zivilrechtlichen Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen in Berlin bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 € an diesem Amtsgericht verhandelt. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Rogge liegt in unmittelbarer Nähe dieses Gerichts, was eine schnelle und effiziente Vertretung Ihrer Interessen vor Ort ermöglicht. Dank seiner Spezialisierung auf Verkehrsrecht kennt Rechtsanwalt Rogge die Besonderheiten solcher Verfahren genau und setzt sich engagiert dafür ein, dass Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall in Berlin oder anderswo? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Rogge beraten.

Rufen Sie uns noch heute an, um Ihre Unterlagen zu übersenden – in den allermeisten Fällen reicht bereits eine telefonische Beratung aus, um Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen und ihre Ansprüche zu sichern!

 

Kanzlei Robert D. Rogge

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