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Was ist Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vertragsparteien. Es bildet die Grundlage für nahezu alle geschäftlichen und privaten Vereinbarungen – sei es der Kauf eines Produkts, die Beauftragung einer Dienstleistung oder komplexe Unternehmensverträge. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande und ist für beide Parteien verbindlich. Damit verpflichtet sich jeder Vertragspartner zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sei es eine Zahlung, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer bestimmten Leistung.
Doch nicht jeder Vertrag ist automatisch rechtswirksam: Fehlerhafte Vertragsklauseln, unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Vertrags führen. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage, welche Rechte und Pflichten bei einer Vertragsstörung bestehen – etwa bei Nichterfüllung, Verzug oder Mängeln der vereinbarten Leistung. In solchen Fällen bietet das Vertragsrecht Mechanismen zur Durchsetzung von Ansprüchen, wie Rücktritt, Schadensersatz oder Nachbesserung.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher essenziell, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.