Rechtsanwalt Robert D. Rogge – Ihr Ansprechpartner für Internetrecht in Berlin

93 kleinAm 20. Juli 2025 tritt eine bedeutende Änderung im europäischen Internetrecht in Kraft: Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird abgeschafft. Für Unternehmen mit Internetpräsenz, Onlineshops und Dienstleistungsangebote im Netz besteht dringender Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Unternehmen und Website-Betreiber?

  • Abschaffung der OS-Plattform:
    Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 wird die ODR-Verordnung aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht, auf die OS-Plattform hinzuweisen oder dorthin zu verlinken.
  • Alle Hinweise und Links entfernen:
    Bis spätestens 20.07.2025 müssen sämtliche Informationen und Links zur OS-Plattform aus Ihren Rechtstexten verschwinden – insbesondere aus
    • Impressum
    • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Vertragsformularen und sonstigen Online- und Offline-Dokumenten
  • Abmahnrisiko bei Verstoß:
    Verbleiben die Hinweise nach dem Stichtag im Impressum oder in den AGB, drohen Abmahnungen wegen Irreführung, da die Plattform nicht mehr existiert.

Typischer Text, der zu entfernen ist:

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Diese ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: ...

Besonderheit bei früheren Unterlassungserklärungen

Falls Sie in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen fehlender OS-Plattform-Links abgegeben haben, könnte eine Kündigung dieser Erklärung infrage kommen. Dies sollte individuell anwaltlich geprüft werden.

Achtung: Pflicht zur Verbraucherschlichtung bleibt

Unabhängig vom Wegfall der OS-Plattform besteht die Informationspflicht nach §36 VSBG weiter: Unternehmen müssen weiterhin angeben, ob sie zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.

Als Rechtsanwalt für Internetrecht in Berlin mit langjähriger Erfahrung unterstützt Sie RA Rogge beim rechtssicheren Anpassen Ihrer Rechtstexte, Vermeiden von Abmahnungen und bei allen Fragen rund um digitale Rechtsfragen, Datenschutz und Onlinehandel. Kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung