Parkunfall – wer zahlt den Schaden?

Parkunfälle gehören zu den häufigsten Verkehrsunfällen im Alltag. Besonders auf Parkplätzen, in engen Straßen oder beim Ein- und Ausparken kommt es schnell zu kleineren Kollisionen.

Nach einem Parkunfall stellt sich häufig die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Die Haftungsfrage hängt immer vom konkreten Unfallhergang ab.

Typische Parkunfälle

Ein Parkunfall kann auf unterschiedliche Weise entstehen, zum Beispiel:

  • beim Einparken in eine Parklücke
  • beim Ausparken aus einer Parklücke
  • durch Öffnen einer Autotür
  • durch Kollision mit einem geparkten Fahrzeug

In vielen Fällen kommt es dabei zu Schäden an Stoßstangen, Türen oder Kotflügeln.

Wer haftet bei einem Parkunfall?

Die Haftung richtet sich danach, wer den Unfall verursacht hat.

Grundsätzlich gilt:

  • Wer beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, trägt häufig die Hauptverantwortung.
  • Wer beim Einparken einen Fehler macht, haftet ebenfalls für den entstandenen Schaden.
  • Wenn beide Fahrzeuge gleichzeitig rangieren, kann es zu einer Mithaftung kommen.

Die genaue Haftungsquote hängt immer vom Einzelfall ab.

Parkunfall auf Supermarkt- oder Parkplatz

Besonders häufig passieren Unfälle auf Parkplätzen von Supermärkten oder Einkaufszentren.

Hier gelten besondere Regeln:

  • Fahrer müssen besonders vorsichtig fahren
  • häufig wird von gegenseitiger Rücksichtnahme ausgegangen
  • in manchen Fällen wird eine Haftungsteilung angenommen

Deshalb kann die Regulierung solcher Unfälle kompliziert sein.

Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Wenn ein Fahrzeug bei einem Parkunfall beschädigt wurde, können Geschädigte in der Regel verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Reparaturkosten
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Diese Ansprüche richten sich in der Regel gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Fazit

Auch ein scheinbar kleiner Parkunfall kann rechtliche Fragen aufwerfen. Besonders wenn die Haftung zwischen den Beteiligten streitig ist, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

 

Wenn Sie in Berlin in einen Parkunfall verwickelt wurden und Fragen zur Haftung oder zur Regulierung durch die Versicherung haben, kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Die Kanzlei Rogge unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zu prüfen und gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

 

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