Spurwechsel-Unfall – wer haftet?

Ein Unfall beim Spurwechsel gehört zu den häufigsten Verkehrsunfällen im Straßenverkehr. Besonders im dichten Stadtverkehr, etwa in Berlin, kommt es regelmäßig zu Kollisionen, wenn ein Fahrzeug die Spur wechseln möchte.

Nach einem solchen Unfall stellt sich häufig die Frage: Wer trägt die Schuld beim Spurwechsel-Unfall?

Die rechtliche Bewertung hängt immer vom konkreten Unfallhergang ab. In vielen Fällen spricht jedoch ein sogenannter Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler.

Daher sollte man auch mit Hilfe eines Rechtsanwalts genau hinschauen. 

Wer ist beim Spurwechsel besonders verpflichtet?

Wer die Fahrspur wechselt, hat nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfaltspflicht.

Der Spurwechsel darf nur erfolgen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Fahrer muss daher vor dem Spurwechsel unter anderem:

  • den rückwärtigen Verkehr beobachten
  • den Schulterblick durchführen
  • den Blinker setzen
  • ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen einhalten

Kommt es während des Spurwechsels zu einer Kollision, wird häufig davon ausgegangen, dass diese Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Anscheinsbeweis beim Spurwechsel-Unfall

In der Rechtsprechung gilt bei Spurwechsel-Unfällen häufig ein Anscheinsbeweis.

Das bedeutet: Wenn ein Unfall in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Spurwechsel passiert, spricht zunächst vieles dafür, dass der Spurwechsler den Unfall verursacht hat.

Der Spurwechsler muss dann darlegen und beweisen, dass er den Spurwechsel ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Wann kann eine Mitschuld bestehen?

Nicht in jedem Fall haftet der Spurwechsler allein. Eine Mithaftung anderer Verkehrsteilnehmer kann zum Beispiel entstehen, wenn:

  • der andere Fahrer stark beschleunigt
  • kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wurde
  • beide Fahrzeuge gleichzeitig die Spur wechseln
  • der Unfall beim sogenannten „Reißverschlussverfahren“ passiert

In solchen Fällen kann eine Haftungsquote gebildet werden, etwa 70 % zu 30 % oder 50 % zu 50 %.

Welche Ansprüche bestehen nach einem Spurwechsel-Unfall?

Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde, kann verschiedene Ansprüche geltend machen. Dazu gehören insbesondere:

  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Welche Ansprüche konkret bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Probleme bei der Regulierung durch Versicherungen

Nach einem Spurwechsel-Unfall kommt es häufig zu Streit über die Haftungsfrage. Versicherungen versuchen nicht selten, die Verantwortung auf beide Fahrer zu verteilen oder die Schadenshöhe zu reduzieren.

Typische Probleme sind beispielsweise:

  • Kürzungen bei Reparaturkosten
  • Streit über die Haftungsquote
  • verzögerte Schadenregulierung

In solchen Situationen kann anwaltliche Unterstützung helfen, die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Rechtsanwalt nach einem Spurwechsel-Unfall in Berlin

Gerade bei ungeklärter Schuldfrage ist es sinnvoll, den Unfall rechtlich prüfen zu lassen.

Ein Rechtsanwalt kann den Unfallhergang analysieren, Beweise sichern und die berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.

 

Als Verkehrsunfall-Anwalt in Berlin vertrete ich Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen nach Verkehrsunfällen.