Verkehrsunfall ohne Schuld – welche Ansprüche bestehen?
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, steht häufig vor vielen Fragen. Neben dem Ärger über den Unfall müssen Geschädigte sich oft mit Versicherungen, Gutachtern und verschiedenen Schadenspositionen auseinandersetzen.
Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall umfangreiche Ansprüche zustehen. Nach deutschem Verkehrsrecht muss grundsätzlich der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin kann dabei unterstützen, die berechtigten Ansprüche vollständig gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Wer haftet bei einem Verkehrsunfall ohne eigene Schuld?
Wenn ein Verkehrsunfall ausschließlich durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, haftet dieser grundsätzlich für die entstandenen Schäden.
Die Regulierung erfolgt in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Versicherung ist verpflichtet, den Schaden des Geschädigten zu ersetzen.
Dabei können verschiedene Ansprüche entstehen, zum Beispiel:
- Reparaturkosten am Fahrzeug
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen des Unfalls ab.
Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
Ist das Fahrzeug beschädigt worden, müssen die erforderlichen Reparaturkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Geschädigte haben dabei häufig zwei Möglichkeiten:
- Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt
- sogenannte fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Gutachtens
Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden auf Basis eines Sachverständigengutachtens berechnet, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Wertminderung des Fahrzeugs
Selbst wenn ein Fahrzeug vollständig repariert wird, kann es durch den Unfall an Marktwert verlieren.
Diese sogenannte merkantile Wertminderung kann ebenfalls als Schaden geltend gemacht werden.
Gerade bei neueren Fahrzeugen kann dieser Betrag mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro betragen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wenn das Fahrzeug nach dem Unfall vorübergehend nicht genutzt werden kann, steht Geschädigten in vielen Fällen eine Entschädigung zu.
Möglich sind:
- Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur
oder - Ersatz der Mietwagenkosten
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall
Geschädigte dürfen in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen, um den Schaden am Fahrzeug feststellen zu lassen.
Die Kosten für dieses Gutachten muss grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, sofern der Schaden nicht nur geringfügig ist.
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Wurden bei dem Verkehrsunfall Personen verletzt, kann zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach:
- Art und Schwere der Verletzungen
- Dauer der Behandlung
- möglichen dauerhaften Beeinträchtigungen
Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung
In der Praxis kommt es bei der Regulierung durch Versicherungen häufig zu Problemen.
Typische Schwierigkeiten sind beispielsweise:
- Kürzungen von Reparaturkosten
- verzögerte Schadenregulierung
- Streit über die Haftungsfrage
In solchen Fällen kann anwaltliche Unterstützung hilfreich sein, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Unterstützung durch einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Rechtsanwalt übernimmt beispielsweise:
- die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- die Prüfung der Schadenspositionen
- die Durchsetzung berechtigter Ansprüche
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen die Anwaltskosten häufig ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Ein Rechtsanwalt kann prüfen, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und bei der Durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung unterstützen.
Einen Überblick über die Regulierung nach Verkehrsunfällen finden Sie auf unserer Seite
Verkehrsunfall-Anwalt Berlin