Unfallgegner meldet sich nicht – was tun?

Kurzantwort:

Wenn sich der Unfallgegner nach einem Verkehrsunfall nicht meldet, können Sie den Schaden direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wichtig ist, alle Beweise zu sichern und die Ansprüche strukturiert durchzusetzen.

Problem

Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass der Unfallgegner:

  • nicht erreichbar ist
  • den Schaden nicht meldet
  • die Regulierung verzögert

Das führt oft zu Unsicherheit bei Geschädigten.

Ihre Rechte

Auch wenn sich der Unfallgegner nicht meldet, bleibt der Schadensersatzanspruch bestehen. Die gegnerische Versicherung kann direkt kontaktiert werden. Die Regulierung muß trotzdem erfolgen, hängt also nicht von einer Meldung des Unfallgegners ab. 

 

Was Sie konkret tun sollten

1. Versicherung selbst kontaktieren

Nutzen Sie das Kennzeichen oder den Versicherungsnachweis.

2. Schaden dokumentieren

  • Fotos
  • Unfallskizze
  • Zeugen

3. Gutachter beauftragen

Ein unabhängiger Gutachter sichert Ihre Ansprüche.

4. Frist setzen

Fordern Sie die Versicherung unter Fristsetzung zur Regulierung auf.

Fazit

Die fehlende Mitwirkung des Unfallgegners verhindert die Regulierung nicht. Entscheidend ist, dass Sie aktiv werden und Ihre Ansprüche sichern.

Wenn sich der Unfallgegner nach einem Verkehrsunfall nicht meldet, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Die Kanzlei Rogge in Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

 

Weitere Probleme:

 

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