Einvernehmensanwalt für den dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt bei der Tätigkeit in Deutschland
Unterstützung für europäische Rechtsanwälte in Deutschland
Als erfahrener Anwalt stehe ich europäischen Rechtsanwälten in Deutschland unterstützend zur Seite. Insbesondere biete ich meine Expertise in folgenden Bereichen an:
- Begleitung als Einvernehmensrechtsanwalt in Deutschland: Ich unterstütze dienstleistende europäische Rechtsanwälte als Einvernehmensanwalt, um ihre Tätigkeit in Deutschland zu ermöglichen und zu erleichtern.
- Unterstützung in Fragen des Prozessrechts: Mit umfassendem Wissen im deutschen Prozessrecht stehe ich Ihnen beratend zur Seite und helfe bei der effizienten Gestaltung und Durchführung von Verfahren.
- Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland: Ich übernehme die Rolle des Zustellungsbevollmächtigten, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Dokumente ordnungsgemäß zugestellt werden.
- Mitwirkung bei der Ausübung des Besuchs- und Schriftverkehrs: Ich unterstütze bei der Koordination und Durchführung des Besuchs- und Schriftverkehrs, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.
- Zustellungsanschrift für den Schriftverkehr: Als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt stelle ich eine Zustellungsanschrift in Deutschland zur Verfügung, um den Schriftverkehr mit der deutschen Rechtsanwaltskammer zu erleichtern.
Der Einvernehmensanwalt in Deutschland
Ein Einvernehmensanwalt ist ein deutscher Rechtsanwalt, der für dienstleistende europäische Rechtsanwälte unterstützend tätig wird. Diese sind vor deutschen Gerichten vertretungsbefugt, müssen jedoch einen Einvernehmensanwalt beauftragen. Der Einvernehmensanwalt muss sich beim angerufenen Gericht melden und die Bestellung bestätigen, damit die Handlungen des europäischen Rechtsanwalts als wirksame Prozesshandlungen anerkannt werden.
Rechtsanwälte, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben und in Deutschland bei einem Gericht mit Anwaltszwang klagen möchten, müssen einen Einvernehmensanwalt benennen, um wirksam Prozesshandlungen vornehmen zu können.
Konditionen und Abrechnung
Die Konditionen richten sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls. Grundsätzlich erhält der Einvernehmensanwalt eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Regel fällt keine Umsatzsteuer an. Die Zahlung und die Vorsteueranmeldung erfolgen durch den Auftraggeber im europäischen Ausland nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Zur Nachweisführung, dass mein Auftraggeber Unternehmer ist, bitte ich um Mitteilung der Umsatzsteuer-ID der beauftragenden Kanzlei oder des beauftragenden Rechtsanwalts.
Kontakt
Einvernehmensanwalt Deutschland Rufen Sie mich an: Tel: +49 30 / 28097171 oder senden Sie mir eine E-Mail. Ich stehe Ihnen für eine kompetente und zuverlässige Unterstützung zur Verfügung.