Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht - schnell, umkompliziert und mit Leidenschaft. Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich für mittelständische Unternehmen, Konzerne, Handwerksbetriebe und Privatpersonen.

Geboren wurde ich 1969 in Meiningen. Nach der Schulzeit in Rostock absolvierte ich nach einer technisch orientierten Ausbildung mein Studium an der Freien Universität in Berlin. Daran schloß sich das Referendariat beim Kammergericht (Berlin) an. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig.

Berufliche Erfahrungen sammelte ich in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien sowie in der Rechtsabteilung eines Mineralölunternehmens.


Liebe Mandanten,

ich teile Ihre Sorgen hinsichtlich der aktuellen Lage. Ich fühle mich Ihrer und der Sicherheit meiner Mitarbeiterin verpflichtet.
 
Damit ich weiter für Sie anwaltlich tätig und ihre Ansprüche weiter rechtswirksam verfolgen kann und damit dies uns gemeinsam gelingt, habe ich mich entschlossen, von persönlichen Gesprächen oder persönlichen (Erst-) Beratungen vorerst abzusehen.
Selbstverständlich können wir gerne jederzeit Telefonberatungen oder im Einzelfall auch Chats bzw. Videokonferenzen durchführen. Dazu wird, sofern möglich, Jitsi auf einem eigenen Server verwendet, damit wir auch hier unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kommunizieren können. Für Android / IOS gibt es dazu eine kostenfreie App (Jitsi Meet), die Sie gerne schon einmal installieren können. Die entsprechenden Serverdaten kann ich Ihnen dann gerne auf Anforderung übersenden.
 
Mandate können per email vereinbart bzw. erteilt werden. Bitte nutzen Sie dazu meine email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
 
Alternativ können sie uns gerne per Fax die Unterlagen senden, nutzen Sie dazu bitte die Faxnummer 030 / 28097314.
 
Ich bitte alle Mandanten, von spontanen persönlichen Besuchen in der Kanzlei möglichst abzusehen, damit wir gemeinsam die Zeit gut überstehen und imstande sind, für Sie unter dieser Sondersituation optimal da zu sein.
 
Bleiben wir gesund!
 
Ihr
Robert D. Rogge
Rechtsanwalt
 
 

Bitte beachten Sie, daß die Kanzlei umgezogen ist. Die neue Adresse ist nun die Littenstraße 108 in 10179 Berlin.

 

 

Schwerpunktmäßig befasse ich mich mit dem Zivilrecht, also mit dem Entstehen und Vergehen von Ansprüchen aller Art.

Die folgenden Bereiche zählen dabei zu meinen besonderen Tätigkeitsfeldern.

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, die im Urheberrechtsgesetz als „Werk“ bezeichnet werden.

Hierzu zählen geistige und künstlerische Leistungen, beispielsweise musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude und vieles mehr.

Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Urhebers, wie Namensnennung und Schutz vor Entstellung einerseits, sowie dem Verwertungsrecht andererseits. Die Verwertungsrechte ermöglichen die wirtschaftliche Nutzung des geistigen Eigentums. Der Rechteinhaber kann an ihnen Nutzungsrechte (Lizenzen) in den unterschiedlichsten Gestaltungsformen und Begrenzungen einräumen, dies erfolgt meist gegen Entgelt.

Im öffentlichen Interesse unterliegt das Urheberrecht einer Vielzahl von Schranken, wie zu Schul- und Unterrichtszwecken, der Rechtspflege, der Wissenschaft, der Presse- und Meinungsfreiheit, der Gleichstellung von Behinderten sowie die Vervielfältigung zum eigenen privaten Gebrauch.

Neben dem Schutz der geistigen Schöpfung gewährt das Urheberrecht auch einen Leistungsschutz für Investitionen in geistige Leistungen, ohne daß eine eigene schöpferische Beteiligung notwendig ist (z.B. für Veranstalter, Filmproduzenten, Datenbankhersteller, Sendeunternehmen etc.).

Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt. Grundlage des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch das Wettbewerbsrecht wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt.

Unlauteres Verhalten sind beispielsweise,

  • die gezielte Behinderung von Wettbewerbern;
  • die Irreführung in der Werbung;
  • die Belästigung z.B. durch Werbefaxe und -emails (SPAM);
  • der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzes wie dem Heilmittelwerbegesetz, der Preisangabenverordnung oder die Verweigerung von Widerrufsrechten des Verbrauchers.

Bei Verstößen können Wettbewerber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Die außergerichtliche Aufforderung wird Abmahnung genant. Auch Verbraucherschutzverbände, Verbände zur Förderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind berechtigt, Unterlassungs- und Gewinnabschöpfungsansprüche als Sanktion geltend zu machen.

Erstellung von Verträgen aller Art, Auseinandersetzungen um Verträge (z. B. Pacht- und Mietverträge, Gesellschaftsverträge).

Wie lange können Sie sich Außenstände leisten? Sofern Sie eine Forderung gegen einen Dritten haben, stehe ich Ihnen bei der effektiven Durchsetzung zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen gehört zu diesem Tätigkeitsbereich. Dafür gibt es verschiedene Wege, die ich Ihnen gerne erläutere. Das Inkasso führe ich auch bis zur Zwangsvollstreckung fort.
Natürlich gehört auch die Abwehr unberechtigter Forderungen zu diesem Tätigkeitsbereich.