ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS

Es folgen die Angaben nach § 4 e BDSG:

1. Name der Verantwortlichen Stelle: Rechtsanwalt Robert D. Rogge

2. Inhaber: Rechtsanwalt Robert D. Rogge

3. Anschrift: Littenstraße 108, 10179 Berlin

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung: außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung der Mandanten, Forderungsinkasso

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien:

  • Mandanten sowie deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Betreuer, Familienangehörige, Kontaktpersonen
    Art der Daten: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform, Erlaubnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Daten des Mandates, ggf. Geburtstag
  • Gegner und Kunden der Mandanten, deren gesetzliche Vertreter und Prozessvertreter
    Art der Daten: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Geburtsdaten, Bankverbindungen, Arbeitsverhältnisse, Eintragungen in Schuldnerregister
  • Rechtssuchende nach Anfrage auch ohne Mandatserteilung
    Art der Daten: Name und Kontaktdaten
  • Mitarbeiter
    Art der Daten: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, Geburtstag, Daten des Beschäftigungsverhältnisses wie Gehalt, Anfang und Ende, Sozialversicherungsmerkmale, Lohnsteuerklasse und Bankverbindungen
  • User der Internetplattformen
    keine persönlichen Daten sondern nur TCP/IP, Zeit, aufgerufene Seiten, verweisende Seiten, Browser und Betriebssystem

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

  • Mitarbeiter der Kanzlei soweit diese der Schweigepflicht unterliegen,
  • Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften bzw. nach § 39 BDSG,
  • Mandanten und deren Mitarbeiter und Dritten soweit diese von Mandanten entsprechend § 11 BDSG beauftragt wurden sowie
  • externe Stellen und interne Abteilungen/Sachbearbeiter zur Erfüllung der mit der Datenerhebung verfolgten Zweckbestimmung und
  • weitere Stellen, sofern der jeweilige Betroffene in die Datenübermittlung eingewilligt hat.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.(z.B. Daten nach § 147 AO 10 Jahre, § 50 ABs. 2 BRAO - 5 Jahre für Handakten) Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung weggefallen ist. Die Daten werden mindestens alle 4 Jahre überprüft.

8. Geplante Datenübermittlungen an Drittstaaten: Eine Datenübermittlung erfolgt nur im Rahmen des Mandates. Die Datenübermittlung findet in solchen Fällen stets unter Beachtung des § 4b BDSG statt.

Stand: 26.05.2012